MDH ist ein Unternehmen, das ihr Geschäft auf dem kroatischen und bald auch auf dem ausländischen Markt betreibt und entwickelt. Wir sind uns der Bedeutung eines verantwortungsbewussten und ethisch einwandfreien Unternehmensverhaltens bewusst, um Nachhaltigkeit für alle Beteiligten zu schaffen, die einen Mehrwert sowohl für das Unternehmen als auch für die lokale Gemeinschaft schaffen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung sowohl für die Entwicklung hochwertiger Beziehungen im Unternehmen als auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Geschäftspartnern. Die Unternehmensführung basiert auf folgenden Grundsätzen: „Sei ethisch, sei verantwortungsbewusst und sei moralisch“. Jeder Einzelne im Unternehmen repräsentiert durch seine Vertretung auch sich selbst und umgekehrt. Es ist für das Unternehmen, einschließlich aller Mitarbeiter, von entscheidender Bedeutung, seinen Ruf zu wahren und Vertrauensbeziehungen zwischen allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden aufzubauen. Der Kodex soll Mitarbeitern helfen, ihre ethischen und rechtlichen Verpflichtungen zu verstehen und Geschäftspartnern und Kunden Einblick in die Werte zu geben, die wir innerhalb des Unternehmens schätzen. Wir glauben, dass die Einhaltung des Kodex dem Unternehmen ermöglichen wird, innovativer und kreativer zu sein, in maximaler Anpassung an die Anforderungen und die Variabilität des Marktes. Obwohl dieser Verhaltenskodex nicht alle auftretenden Probleme abdeckt, soll er Richtlinien und Regeln aufstellen, nach denen sich Mitarbeiter in bestimmten Situationen verhalten können.
1. EINLEITUNG UND ANWENDUNGSBEREICH
Der Verhaltenskodex für die Unternehmensführung stellt eine Reihe von Grundsätzen für professionelles Unternehmensverhalten und gute Praxis dar. Dadurch wird die Verantwortung bei der Durchsetzung von Verhaltensstandards zum Wohlergehen aller Beteiligten betont. Zweck des Kodex ist es, die Mitarbeiter über eine dem Arbeitsumfeld angemessene Verhaltensweise zu unterweisen, die den moralischen und beruflichen Normen und allgemein anerkannten Werten entsprechen, die für alle Mitarbeiter gelten. Der Kodex legt die grundlegenden organisatorischen Werte und Positionen des Unternehmens zu Ethik und Unternehmensverhalten sowie Grundsätze in Bezug auf die Beziehungen zu Dritten fest. Der Verhaltenskodex basiert auf den täglichen Aktivitäten. Die Werte, für die MDH steht, sind folgende:
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- ethisches und moralisches Verhalten bei der Geschäftsführung
- Unternehmenseffizienz
- respektvolles Verhalten gegenüber Mitarbeitern und ihre Wertschätzung
- Berücksichtigung der Kundenanforderungen
- Lieferung von Produkten und Dienstleistungen von besserer Qualität als die der Konkurrenz
- hochwertige Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern
- Umweltschutz
- hochwertige Beziehung zur lokalen Gemeinschaft.
Bei einer Diskrepanz zwischen moralischem und geschäftlichem Handeln gilt die Regel, auf moralisch korrektem Handeln zu bestehen. Auch Personen und Unternehmen, die vertraglich gebunden sind oder im Auftrag von MDH tätig sind, unterliegen den Bestimmungen dieses Kodex.
MDH und seine Mitarbeiter sind verpflichtet, alle lokalen, staatlichen und weltweiten Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die in dem Land gelten, in dem sie tätig sind. Die gleiche Gesetzestreue wird von Geschäftspartnern erwartet.
Unkenntnis des Gesetzes gilt nicht als Entschuldigung im Falle eines Verstoßes. Im Zweifelsfall ist vor Durchführung einer Handlung, die zu einem Verstoß führen könnte, die Zustimmung eines Vorgesetzten einzuholen.
Auch wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keinen Rechtsbruch.
3. VERHALTEN GEGENÜBER KUNDEN UND GESCHÄFTSPARTNERN
Die langfristige Nachhaltigkeit eines Unternehmens basiert auf Kundenzufriedenheit, sei es in Geschäftsbeziehungen mit Endkunden oder Geschäftspartnern. Es ist unabdingbar, gute Beziehungen zu Kunden auf der Grundlage von Korrektheit, Respekt und gegenseitiger Wertschätzung zu pflegen. Kunden dürfen nur klare, konkrete und genaue Informationen erhalten. Jegliche Bereitstellung von Informationen, die falsch interpretiert werden könnten, sollte vermieden werden. In keinem Fall ist es zulässig, gegenüber Kunden nicht erfüllbare Versprechungen hinsichtlich Lieferzeit, Qualität und Preis zu machen. Wir erwarten im Gegenzug Gleichbehandlung von unseren Mitarbeitern und lassen keine Unterschätzung, Diskriminierung, Belästigung und Bedrohung zu.
4. EINSTELLUNG GEGENÜBER MITARBEITERN
Qualifizierte Mitarbeiter sind der grundlegende Wettbewerbsvorteil, der uns von der Konkurrenz abhebt. Es gibt und darf im Unternehmen keine Diskriminierung geben, daher wird die Arbeit von Frauen genauso geschätzt wie die von Männern. Dabei steht das Unternehmen qualifizierten und gut ausgebildeten Arbeitskräften unabhängig von Geschlecht, Alter und Religion offen. Wir respektieren die Würde der Arbeitnehmer, ihre Rechte und ihre Privatsphäre und behandeln sie mit Respekt.
Die Ermöglichung des lebenslangen Lernens wirkt sich positiv auf das Unternehmen aus, denn es sichert den Erhalt von hochwertigen und zufriedenen Mitarbeitern. Die Arbeit der Mitarbeiter wird kontinuierlich überwacht und bewertet. Ein Qualitätsprämiensystem trägt zum Erwerb von Fähigkeiten und zur Entwicklung der Mitarbeiterkompetenzen bei. Die Wertschätzung der Mitarbeiter beeinflusst ihre Zufriedenheit und somit werden sie motivierter, im Unternehmen zu arbeiten. Es ist wichtig, dass die Ergebnisse der Bewertung die Grundlage für die Belohnung sind, da sie zu einem besseren Klima in der Arbeitsumgebung beitragen.
Wir sind der Meinung, dass ein Mitarbeiter belohnt werden sollte, wenn er die gesetzten Ziele erreicht.
Die Wahl der besten Form der Unternehmensführung wird von der Konkurrenz abhängen. Der freie Markt und der Wettbewerb üben einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftsführung und das Verhalten aus. Die Marktbedingungen ändern sich, und Unternehmen, die sich rechtzeitig anpassen und über einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil verfügen, werden am Markt bestehen. Um zu überleben und zu gedeihen, müssen wir uns von der Konkurrenz unterscheiden. Der Vergleich mit der Konkurrenz gibt uns einen Einblick in unsere aktuelle Position und gibt Orientierung für die Zukunft. Der Wettbewerb zwingt uns zu ständigem Wandel. Daher sollten wir die Konkurrenz fair und korrekt behandeln und gleichzeitig alle rechtlichen und moralisch vertretbaren Mittel nutzen, um besser zu werden. Wir können gemeinsam als Anbietergemeinschaft am Markt auftreten mit dem Ziel, einen konkreten Arbeitsplatz zu erhalten, jedoch unter klar definierten rechtlichen Bedingungen.
Während der Arbeit bei MDH gelangen Mitarbeiter und Geschäftspartner in den Besitz vertraulicher Geschäftsinformationen. Dies umfasst alle Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Zu diesen Informationen gehören neben Angaben zur Organisation und Arbeitsweise des Unternehmens auch Angaben zu Geschäftsbeziehungen und Verträgen, Kunden- und Mitarbeiterverzeichnisse, Lieferanten- und Kundenlisten, Kontaktlisten und Telefonnummern. Mitarbeiter können auch auf die Daten über die von unseren Partnern eingesetzten Technologien und deren geistiges Eigentum sowie weitere Geschäftsdaten Zugriff erhalten. Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zur Erreichung der Geschäftsziele verwendet. Sie dürfen nicht mit Unbefugten innerhalb oder außerhalb des Unternehmens besprochen oder ausgetauscht werden.
Mitarbeiter dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnisse Informationen übermitteln.
Jede andere Verwendung vertraulicher Unternehmensinformationen für andere geschäftliche Anlässe oder für persönliche Zwecke ist untersagt. Die Verpflichtung zum Schutz vertraulicher Informationen gilt auch nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters aus dem Unternehmen mit einer vertraglichen Frist zur Einhaltung.
Mitarbeiter sollten niemals vertrauliche Informationen an Dritte außerhalb des Unternehmens weitergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Managements eingeholt oder eine Vertraulichkeits- oder Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet zu haben.
7. SCHUTZ DES UNTERNEHMENSEIGENTUMS
Durch ihre Arbeit und die Nutzung des Unternehmensvermögens erzielen die Mitarbeiter die festgelegten wirtschaftlichen Geschäftsergebnisse. Die unsachgemäße Verwendung von Geräten kann zu Schäden, eingeschränkter Funktionalität und somit zu Wertminderung und unnötigen Kosten und letztendlich zu schlechteren Geschäftsergebnissen führen. Alle Mitarbeiter sollten mit dem Vermögen des Unternehmens sorgsam und verantwortungsbewusst umgehen, denn nur eine solche Beziehung ermöglicht die langfristige Nachhaltigkeit des Unternehmens. Sie müssen die gleiche Einstellung zur Ausstattung unserer Geschäftspartner haben.
Das Vermögen der Gesellschaft ist für deren Bedürfnisse und zur Nutzung für geschäftliche Zwecke bestimmt. Es darf nicht für private Zwecke verwendet werden.
Mit einer schlechten Einstellung und skrupellosem Umgang mit dem Firmenvermögen wirken sich die Mitarbeiter unmittelbar auf den Wettbewerbsvorteil des Unternehmens und damit auf seine Sicherheit aus. Auch immaterielle Werte wie: geistiges Eigentum, Urheberrechte und sonstiges Wissen innerhalb des Unternehmens gehören zum Eigentum des Unternehmens. Ohne besondere Zustimmung des Verantwortlichen darf das Eigentum des Unternehmens nicht für private Zwecke verwendet werden.
8. VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
MDH ist sich bewusst, dass jeder Einzelne seine eigenen individuellen Interessen hat und fördert die Entwicklung dieser Interessen, insbesondere dort, wo dies für die gesamte Gemeinschaft von Vorteil ist, aber lediglich, wenn diese persönlichen Interessen nicht mit den Interessen des Unternehmens kollidieren. Mitarbeiter dürfen kein finanzielles oder sonstiges Interesse an ihrer Arbeit haben oder an Aktivitäten teilnehmen, die der Firma Zeit oder besondere Aufmerksamkeit bei der Erfüllung ihrer Pflichten bei MDH nehmen könnten.
Überbetriebliche Tätigkeiten außerhalb des Unternehmens oder ehrenamtliches Engagement sind der Unternehmensleitung schriftlich anzuzeigen.
Die Erbringung zusätzlicher Arbeiten außerhalb des Unternehmens gegen Entgelt erfordert einer Erlaubnis der Unternehmensleitung. Die Erlaubnis zu einer solchen Tätigkeit kann verweigert werden, wenn sie zu einer Minderung der Arbeitsfähigkeit führen kann oder wenn dies den Pflichten des Arbeitnehmers im Unternehmen zuwiderläuft oder ein Interessenkonflikt droht.
Es ist auch nicht zulässig, dass Familienangehörige oder Personen, mit denen wir verbunden sind, finanzielle oder sonstige Interessen haben, die die Erfüllung der Pflichten der Mitarbeiter gegenüber MDH beeinträchtigen und dadurch einen direkten oder indirekten persönlichen Nutzen Dritter erzielen.
Mitarbeiter, die bestimmte politische Funktionen ausüben, sind verpflichtet, den Vorstand des Unternehmens darüber zu informieren und können diese Tätigkeit nur selbstständig und außerhalb der Arbeitszeit ausüben.
Jede Form von Bestechung und Korruption ist strengstens untersagt. Wir halten uns an die Gesetze der Länder zur Korruptionsbekämpfung, in denen wir tätig sind und aus denen unsere Kunden stammen. Die Beziehung zu Kunden und Geschäftspartnern basiert ausschließlich auf wirtschaftlichen Kriterien, der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards, den geltenden Gesetzen des Landes, in dem sie tätig sind, und moralischen Vorschriften. Niemand darf direkt oder indirekt unbefugte Geld- oder sonstige Vorteile anbieten, gewähren oder annehmen, um einen unrechtmäßigen Geschäftsvorteil zu erlangen, aufrechtzuerhalten oder zu sichern. Außerdem darf niemand Privilegien, Dienstleistungen, Boni, Geschenke und andere Formen als Anreiz zur Durchführung von offiziellen Handlungen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit Geschäften erhalten. Geschenke von symbolischem Wert dürfen genehmigt oder angenommen werden, wenn sie der allgemeinen Unternehmenskultur als Geste der Freundlichkeit und Aufmerksamkeit entsprechen und wenn dies nicht als Zwangsmittel, Vergeltungsmaßnahme und Einflussnahme auf das Geschäft verstanden wird oder behördliche Entscheidungen. Wenn unangemessene Geschenke aufgrund der Art der Zustellung oder der Situation während der Spende nicht abgelehnt werden können, können die Geschenke angenommen werden, aber in diesem Falle ist eine Entscheidung über das weitere Vorgehen (Spende an gemeinnützige Organisationen) erforderlich.
10. MENSCHENRECHTE, ARBEITS- UND SOZIALSTANDARDS
MDH verpflichtet sich, ein Arbeitsumfeld frei von jeglicher Form von sexueller oder sonstiger Belästigung zu schaffen, unabhängig davon, ob diese Belästigung von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder Kunden kommt. Sie behandeln jeden Mitarbeiter gleich, mit Ehre und Würde und dulden keine Form von Diskriminierung.
Das Unternehmen setzt sich für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt ein und stellt sicher, dass jeder Mitarbeiter die gleichen günstigen Aufstiegschancen ohne Diskriminierung hat. Jeder Mitarbeiter wird in allen Beschäftigungssituationen gleichbehandelt und bekommt die gleichen Chancen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Religion, Rasse, Hautfarbe, sexueller Orientierung, ethnischer Herkunft oder Herkunftsland oder Behinderung.
Als Diskriminierung versteht man nicht die Auswahl von Personen aufgrund ihrer Fähigkeiten oder der für eine bestimmte Position erforderlichen Qualifikationen.
Wir setzen uns für die Abschaffung aller Formen von Kinder- und Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft, gerechtes Entgelt für geleistete Arbeit und Sozialleistungen gemäß den lokalen Marktbedingungen, angemessene Arbeitszeiten und bezahlten Urlaub sowie Verhältnismäßigkeit bei Disziplinar- und Sicherheitsmaßnahmen.
Mitarbeiter dürfen keine herabwürdigenden Meinungen über Kollegen, Geschäftspartner und Kunden auf den Internetseiten sozialer Medien veröffentlichen. Unter sozialen Medien versteht man Kommunikationsplattformen wie Facebook, Twitter, YouTube, Wikipedia oder Blogs. Darüber hinaus sind Aussagen, die vorsätzlich das Geschäft oder den Ruf schädigen, nicht erlaubt. Dazu gehören Drohungen und Beleidigungen, die Veröffentlichung von entwürdigenden Inhalten (z.B. Fotos), unrichtige Behauptungen und Äußerungen, die das friedliche Arbeitsklima und die weitere Zusammenarbeit ernsthaft stören.
Umweltschutz und die Einhaltung von Umweltgesetzen gehören zu den Grundprinzipien unserer Tätigkeit. Bei der Durchführung von Aktivitäten und Entscheidungen berücksichtigt das Unternehmen die Auswirkungen auf die Umwelt. Wir verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen, damit der Energie- und Wasserverbrauch sowie der Abfall reduziert wird. Bei unserer Geschäftsführung verwenden wir die Ausrüstung und Geräte, die die Umwelt nicht schädigen oder die geringstmöglichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben, und wir verfolgen das gleiche Geschäftsprinzip bei Projektenerstellung und Kundenberatung.
12. SICHERHEIT, LEBENS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ DER ARBEITNEHMER
Das Unternehmen möchte allen Mitarbeitern ein gesundes, sicheres und angenehmes Arbeitsumfeld sicherstellen, denn ein solches Umfeld ist Voraussetzung für höchste berufliche und persönliche Leistungen. Die Sicherheit der Arbeitnehmer hat Priorität.
Das Unternehmen organisiert die Arbeit so, dass der Lebens- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer gewährleistet ist und die besonderen Gesetze, sonstigen Vorschriften und die Art der ausgeführten Arbeit beachtet werden.
Sicherheit am Arbeitsplatz ist eine Voraussetzung für den normalen Geschäftsbetrieb, daher übernimmt das Unternehmen alle notwendigen, gesetzlich festgelegten Normen und Standards der Sicherheit am Arbeitsplatz.
Der Betrieb wird den Arbeitnehmer mit den Gefahren der von ihm verrichteten Arbeiten vertraut machen und ihn so ausbilden, dass sein Leben und seine Gesundheit geschützt und Unfälle vermieden werden.
Der Konsum von Drogen und Alkohol am Arbeitsplatz ist verboten. Jeglicher Missbrauch von Drogen, Alkohol oder Medikamenten kann die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigen oder die Geschäftsprozesse im Unternehmen beeinträchtigen. Bei besonderen Anlässen (z.B. bei Feierlichkeiten) ist nach vorheriger Zustimmung der Vorgesetzten ein maßvoller Alkoholkonsum erlaubt.
13. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
MDH erhebt, nutzt, verarbeitet oder speichert personenbezogene Daten nur für legitime Geschäftszwecke. Jegliche Erhebung, Speicherung, Nutzung oder Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte muss in einer Weise erfolgen, die die Person respektiert und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Außerdem soll dies auch erfolgen, wenn es erforderlich ist, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis oder diejenigen, die sich daraus ergeben, auszuüben sind.
Personenbezogene Daten von Mitarbeitern dürfen nur von einer autorisierten Stelle des Unternehmens oder einem Vorstandsmitglied zum Zwecke der Beschäftigung erhoben, verarbeitet, genutzt und an Dritte weitergegeben werden. Werden die Aufgaben im Zusammenhang mit der Anstellung und Lohnzahlung als Fremdleistung an Dritte übertragen, sind diese zur Einhaltung der vorgeschriebenen Gesetze und einschlägigen Vorschriften verpflichtet.
Vertrauliche personenbezogene Daten dürfen ohne besondere Erlaubnis oder gesetzliche Grundlage nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb des Unternehmens weitergegeben werden.
14. EINHALTUNG DER GELTENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN
Jeder Mitarbeiter muss sich bei seiner täglichen Arbeit an die verabschiedeten MDH-Werte halten und ist für die Einhaltung und Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften erfordert die Einleitung eines Disziplinarverfahrens und kann als letzte Maßnahme die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der geschäftlichen und technischen Zusammenarbeit sowie eine zivil- und strafrechtliche Verfolgung sein.
Jedes vom Kodex abweichende Verhalten sollte dem Vorgesetzten gemeldet werden. Jede Verletzung der Rechte eines einzelnen Mitarbeiters kann das Ansehen des Unternehmens ernsthaft schädigen und erhebliche Schäden, oft finanzieller Art, verursachen. MDH duldet keine Gesetzesverstöße und schützt Täter nicht vor rechtlichen Sanktionen.
Jede Meldung über einen Verstoß gegen den Kodex wird vertraulich behandelt und es werden alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass dem Mitarbeiter keine Konsequenzen entstehen. Jeder Antrag wird gründlich geprüft. Handelt ein Mitarbeiter gutgläubig, bestätigt sich sein Verdacht aber nicht, hat er keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Jegliche negative Äußerung gegenüber den Mitarbeitern, die den Verstoß gemeldet haben, wird als schwerwiegender Verstoß gegen den Verhaltenskodex gewertet.
Der Kodex wurde mit der Absicht verabschiedet, den Mitarbeitern die Orientierung zu erleichtern und sie in ihrem Verhalten im Arbeitsumfeld zu unterweisen sowie Geschäftspartnern einen Einblick in die Werte zu geben, für die wir uns bei unserem Geschäftsbetrieb einsetzen.
Bei Fragen, Unklarheiten, Ideen oder Anmerkungen zum verabschiedeten Verhaltenskodex können Sie sich unter info@mdh.hr an die Verantwortlichen wenden.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung.